Kann man mit Wohn-Riester später mietfrei wohnen?

Selbstgenutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am 8. April 2008 den Gesetzentwurf zur Eigenheimrente (Wohn-Riester) nach zweijährigen Verhandlungen der Koalition. Damit Sie genau wissen, was Sie bei der neuen Wohnförderung berücksichtigen sollten, hat sich die Redaktion des Immobilienportals Immonet.de beim Vorsitzenden des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), Walter Rasch, Senator a.D., zu den wichtigsten Fragen rund um Wohn-Riester erkundigt.

Herr Rasch, der Bund hat den Startschuss für die Eigenheim-Rente gegeben. Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Wohn-Riester?
Wohn-Riester oder inzwischen auch Eigenheimrente genannt ist die noch fehlende Einbeziehung der Immobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Wohn-Riester verbindet staatlich gefördertes Altersvorsorgesparen mit dem Erwerb einer Immobilie, die dadurch einfacher erworben und abgezahlt werden kann. Insbesondere Haushalten mit geringeren Einkommen wird damit die Möglichkeit des Eigentumserwerbs eröffnet.

Wie funktioniert Wohn-Riester?
Aus bestehenden Riester-Verträgen kann bereits angespartes und staatlich gefördertes Vorsorgevermögen entnommen und für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie, genossenschaftlichem Wohnen, Dauerwohnrechten oder auch dem Kauf von Anteilen an einem Altersheim eingesetzt werden. Die weiteren Sparleistungen inkl. Zulagen für den Riester-Vertrag müssen nach dem Immobilienerwerb nicht weiter in die Geldrente angespart werden, sondern können für die Tilgung des Immobilienkredites eingesetzt werden. Da diese Sparleistungen aus unversteuertem Einkommen erbracht werden, erfolgt die Besteuerung mit dem Eintritt ins Rentenalter – der Riester-Sparer besitzt dann jedoch in der Regel eine abgezahlte Immobilie und spart Mietzahlungen.

Für wen lohnt sich die Eigenheimrente?
Die Riester-Rente, als kapitalgedeckte Altersvorsorge, soll den Ausgleich für die künftig zu erwartende Absenkung des Rentenniveaus schaffen. Jedoch sind nur uneingeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen zulageberechtigt. Dazu gehören alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Insbesondere Bezieher von Lohnersatzleistungen oder auch Kindererziehende ohne Einkommen sollen verstärkt gefördert werden. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht und geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, gehören nicht zu den Berechtigten.

Wie hoch ist die reguläre Riester-Förderung?
Durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten bei der Riester-Rente erhalten Haushalte die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. In 2008 stiegen die Zulagen und die Höchstwerte für den Sonderausgabenabzug ein letztes Mal. Ab 2008 erhält jeder Berechtigte eine Grundzulage von 154 Euro und eine Zulage je Kind von 185 Euro pro Jahr. Bedingung für die vollständige Gewährung der Zulage ist der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einschließlich gewährter Zulagen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern wird demnach mit Zulagen in Höhe von 678 Euro gefördert, wenn der Riester-Vertrag maximal bespart wird. Parallel können Altersvorsorgebeträge bis maximal 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Kann die angesparte Summe bereits laufender Riester-Verträge vollständig zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden?
Ja, bisher ist eine 100 %-Lösung – wir hatten uns als Verband vehement dafür eingesetzt – vorgesehen. Durch die Entnahme des gesamten Riester-Vermögens wird breiten Bevölkerungsschichten die Möglichkeit des Immobilienerwerbs eingeräumt. Ansonsten würden gerade Bezieher niedriger Einkommen, die eine Wohnimmobilie als Teil der Altersvorsorge erwerben wollen, benachteiligt oder gar ausgeschlossen. Durch die vollständige Entnahme des angesparten Riester-Vermögens wird die Eigenkapitalbasis der Immobilienkäufer gestärkt.

Dürfen die geförderten Verträge nur für Immobilienzwecke eingesetzt werden?
Nein, die geförderten Riester-Verträge können auch weiterhin in Form einer Geldrente bespart werden.

Quelle : immonet.de <!–adsensestart–>

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