Schätzkosten… ja oder nein ???
Dienstag, 8 April 2008
Bei vielen Kreditgebern sind die sog. Schätzkosten immer häufig ein lästiges Beiwerk, die immer dann erhoben werden, wenn eine Wertermittlung der Immobilie durchgeführt wird um einen Kredit zu beantragen.
Für viele dieser Kreditgeber sind die Schätzkosten eine lukrative Einnahmequelle. Da hierbei schnell eine Summe von mehreren Hundert Euro zusammen kommen können.
Meist ist diesen im Kleingedruckten eines Vertrags „versteckt“.
Aber der Kreditnehmer kann aufatmen.
Es gibt bereits einige Urteile von Landgerichten, die eine Unzulässigkeit bestätigt haben.
Der Grund in diesen Entscheidungen liegt dafür, dass das Ermitteln des Wertes nur im Interesse der jeweiligen Bank liegt und daher die Kosten nicht auf den Kunden abgewälzt werden dürfen.
Wer die eigenen Kreditrisiken minimieren will, darf nicht den Darlehensnehmer dafür bezahlen lassen. Der Kreditnehmer erhält somit die Möglichkeit, bereits gezahlte Schätzkosten zurück zu fordern. Die VZ Nordrhein- Westfalen rät allen Darlehensnehmern diese Kosten auch nach vielen Jahren noch zurück zufordern.
Der Bundesgerichtshof hat eine ähnliche Auffassung und würde sich in letzter Instanz gegen diese Kosten stellen, was einige Kreditgeber dazu veranlasst hat, diese Regelung zu kippen.
Wer neu finanzieren will, sollte Schätzkosten nicht akzeptieren oder diese lediglich unter Vorbehalt bezahlen. Zeigt sich dann der Kreditgeber nicht verhandlungsbereit, kann man hierzu die Hilfe der Schlichtungsstelle des Banken- und Sparkassengewerbes in Anspruch nehmen.
